Gemeinde Ummendorf

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Durchführung eines Markterkundungsverfahrens für die Bauplätze des Gewerbegebiets Espach IV

Die Gemeinde Ummendorf mit ihren 4.500 Einwohnern liegt unmittelbar südlich der Großen Kreisstadt Biberach an der Bahnlinie Ulm - Friedrichshafen sowie im Kreuzungsbereich der Bundesstraße B 30 (Friedrichshafen - Ulm) und B 312 (Biberach - Memmingen). Der Donau-Bodensee-Radweg verläuft durch die Gemeinde und führt am herrlichen Badesee am Rande des Naturschutzgebietes Ummendorfer Ried vorbei durch den Ort. Es ist nur einer von mehreren Radwegeverbindungen in die Kreisstadt.

Das bekannte Jordanbad mit Thermalbad, Saunalandschaft und Parkhotel liegt sowohl auf der Gemarkung von Ummendorf als auch auf der Gemarkung von Biberach. Von dort aus kann man von bestimmten Stellen aus auf das in der Nähe liegende Gewergegebiet Espach IV blicken, welches die Gemeinde vor kurzem erschlossen hat. Im Bereich des früheren Bahnhofes, Luftlinie ca. 500 m, ist eine Haltestelle der Regio-S-Bahn geplant, wodurch eine sehr gute Bahnverbindung in Richtung Biberach / Ulm und Ravensburg / Friedrichshafen ermöglicht werden soll. Die Taktung in  Richtung Ulm soll 30 Minuten, in Richtung Ravensburg 60 Minuten betragen. In diesem Zusammenhang soll auch die Einrichtung einer Bushaltestelle im Gewerbegebiet Espach IV geprüft werden.

Gewerbegebiet Espach IV

Das Gewerbegebier Espach IV befindet sich am nördlichen Ortsrand von Ummendorf angrenzend zu den vorhandenen Gewerbegebieten Espach I, Espach II und Espach III.  Es stellt den Abschluss der gewerblichen Entwicklung in diesem Bereich dar. Beim Gewerbegebiet Espach IV handelt es sich, aufgrund der beschriebenen Lage, um ein äußerst attraktives Gewerbegebiet mit direktem Einblick von der Bundesstraße und der Bahnline sowie der Nähe zum Jordanbad. Die Gemeinde stellt daher besondere Anforderungen an Unternehmen, die sich auf einen Bauplatz im Gewerbegebiet Espach IV bewerben wollen. Mit dem Markterkundungsverfahren sollen interessierte Unternehmen die Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr geplantes Projekt zu präsentieren. Der Gemeinderat wird nach Auswertung der Bewerbungen über das weitere Verfahren entscheiden.

Um innovativen Firmen, produzierendes Gewerbe, vergleichbaren Unternehmen sowie freiberufliche Tätige und Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben (§ 13 BauNVO) die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben, hat der Gemeinderat bewusst auf verbindliche Kriterien verzichtete. Dem Gemeinderat ist ein guter Mix von einheimischen und auswärtigen Betrieben wichtig.

Infos

Bauplatzpreis90 €/m² voll erschlossen. Der Kaufpreis versteht sich zzgl. Kosten des Kaufvertrages, der Grunderwerbsteuerm, Strom, Telekom, Breitbandversorgung, Gasanschluss u.ä.
Rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Espach IV, Teilbereich II

 

Lageplan

Lageplan mit Textteil

Textteil Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Schalltechnische Untersuchung des Ing. Büros für Umweltaktustik Heine+Jud vom 29.10.2018

Geotechnisches Gutachten es Ing. Büros für Geotechnik Henke und Partner GmbH vom 24.10.2012

 

 

 

Businesskonzept

Der Gemeinderat wünscht sich Aussagen zu folgenden Themen:
- Präsention des Unternehmens
- Betriebssitz
- Örtliche Unternehmen
- Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze
- Ertragskraft des Unternehmens
- Nachhaltigkeit

Reservierung von GrundstückenÜberzeugt das Konzept, wird das Grundstück für 18 Monate mit einer 2-maligen Verlängerungsoptioin von je 3 Monaten reserviert. In dieser Zeit kann ein genehmigungsfähiges Baugesuch erstellt werden. Hierfür fällt eine Reservierungsgegühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises an.
BauverpflichtungBaubeginn des gewerblichen Vorhabens innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages
Bezugsfertigkeit des gewerblichen Vorhabens innerhalb von vier Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages
Fertigstellung der Außenanlage innerhalb von vier Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages
Pflicht zur Eigennutzungja
Fristende für die Abgabe der Interessensbekundung26.02.2023
Markterkdungungsverfahrenzum downloaden
Breitbandvorhanden
Gewerbesteuerhebesatzab 1.1.2023: 360 %
Hebesatz Grundsteuer Bab 1.1.2023: 320 %

 

Ansprechpartner

Für Fragen stehen
Herr Bürgermeister Heiko Graf, Tel.: 07351-3477100, E-Mail: graf(@)ummendorf.de
und
Herr Hauptamtsleiter Kammerlander, Tel.: 07351-3477106, E-Mail: kammerlander(@)ummendorf.de
gerne zur Verfügung.

Steuern & Gebühren

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